1. Anwendungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten nach wirksamer Einbeziehung für sämtliche Verträge über die Herstellung, Lieferung und Reparatur sowie Aufarbeitung von Sehhilfen, Kontaktlinsen und von
optischer Handelsware . Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nur, soweit sie von dem Augenoptiker RingOptik schriftlich anerkannt wurden.
2. Angebote, Liefer- und Zahlungsbedingungen
2.1 Der Augenoptiker RingOptik behält sich vor, den Liefertermin um 14 Tage zu überschreiten. Wird die Ware ausnahmsweise auf Wunsch des Kunden angeliefert, so geht die Gefahr mit der Absendung der
Ware auf den Kunden über. Die Kosten des Versands trägt der Kunde. Soweit der Kunde eine besondere Schutzverpackung für Sehhilfen wünscht, stellt ihm der Augenoptiker RingOptik eine solche auf Kosten
des Kunden gerne zur Verfügung.
2.2 Bei Barzahlung hat die Zahlung bei Übergabe der \Vare Zug um Zug zu erfolgen. Wird eine Rechnung erteilt, sind alle Rechnungsbeträge sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar.
Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn der Betriebsinhaber oder ein von diesem beauflragter oder ermächtigter Dritter verlustfrei über den geschuldeten Betrag verfügen kann. Gegen
Zahlungsansprüche des Augenoptikers RingOptik kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Bei Vorlage eines Berechtigungsscheines oder eines
Rezeptes vermindert sich die Zahlungspflicht um den von ihm zustehenden Kassenanteil. Verweigert die Krankenkasse — aus welchem Grund auch immer - die Zahlung des errechneten Kassenanteils, so bleibt
der Kunde verpflichtet, auch diesen Anteil zu zahlen. Vorstehendes gilt für sämtliche Bestellungen des Kunden bei dem Augenoptiker RingOptik.
2.3 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Sehhilfe, bzw. Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung der diesbezüglichen Werklohnforderungen des Augenoptikers RingOptik (ggf. auch des Krankenkassenanteils) Eigentum des
Augenoptikers RingOptik.
3. Preise, Kostenvoranschläge
3.1 Alle angegebenen Preise sind EURO-Preise inkl. Der jeweiligen MwSt.
3.2 Werden Kostenvoranschläge von Dritten (z.B. Krankenkassen) gekürzt, so sind für den Kunden gleichwohl die vom Augenoptiker RingOptik festgestellten Preise verbindlich. Kürzungen von dritter
Seite, insbesondere von Krankenkassen, gehen zu Lasten des Kunden.
3.3. Mit Übergabe eines Berechtigungsscheines, bzw. einer ärztlichen Verordnung, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass der Augenoptiker RingOptik die Kassensätze
liquidiert.
4. Reparaturen
Bei einem Reparaturauftrag, bzw. einer Aufarbeitung, kann der Augenoptiker RingOptik dem Kunden einen Kontrollabschnitt aushändigen. Die Rückgabe der Ware erfolgt dann nur gegen Vorlage dieses
Belegs. Erklärt sich der Augenoptiker RingOptik im Einzelfall bereit, die Reparatursache auch ohne Kontrollabschnitt auszuhändigen, so ist er berechtigt, von dem Kunden einen Identitätsnachweis, bzw.
eine Quittung zu verlangen. Die Reparaturware wird bis zu 6 Monate nach dem auf dem Kontrollabschnltt vermerkten Annahmedatum unentgeltlich aufbewahrt. Nach Ablauf dieses Termins ist der Augenoptiker
RingOptik berechtigt, die Reparaturware entsprechend den gesetzllchen Vorschriften der §§ 1204 ff. BGB zu verwerten, sofern der Kunde zuvor mit eingeschriebenem Brief diese Verwertung hingewiesen und
ihm nochmals eine einmonatige Frist zur Abholung der Ware eingeräumt worden ist.
5. Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt suspendieren die vertraglichen Verpflichtungen des Augenoptikers RingOptik für die Dauer der Störung und in dem Umfang ihrer Wirkung. Als Fälle höherer Gewalt gelten solche
Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer außerordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können.
6. Contactlinsen
6.1. Bestellt der Kunde Kontaktlinsen, deren Kosten nicht von den Krankenkassen erstatet werden, ist der Augenoptiker RingOptik berechtigt, einen angemessenene Vorschuss zu fordern. Der Preis der
Contactlinsen umfasst die üblichen Anpassungsleistungen. Der Augenoptiker ringOptik behält sich vor, eine darüber hinaus gehende Betreuung nach entsprechender Vereinbarung mit dem
Kunden gesondert abzurechnen. Bei einer Unverträglichkeit von Contactlinsen können diese innerhalb von vier Wochen nach der erstmaligen Inanspruchnahme des Augenoptikers RingOptik zurückgegeben
werden. Der Augenoptiker RingOptik behält sich in diesem Falle vor, die bis dahin erbrachten Leistungen zu berechnen.
6.2. Vorlage einer ärztlichen Verordnung, bzw. eines Berechtigungsscheins zur Abgabe von Contactlinsen, gelten die entsprechenden Vereinbarungen mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Insoweit gilt Abschnitt 3.3. dieser AGB entsprechend.
7. Serviceleistungen
Serviceleistungen berechnet der Augenoptiker RingOptik nach Zeit und Materialaufwand.
8. Gewährleistung
8.1. Die Gewährleistungsfrist für neu Ware beträgt 24 Monate ab Auslieferungstag. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Ware gerügt werden, ansonsten ist der
Augenoptiker RingOptik von der Mangelhaftung befreit. Gewährleistungsansprüche des Kunden sind - nach Wahl des Augenoptikers RingOptik - zunächst auf das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung
beschränkt. Schlägt die Nachbesserung fehl oder scheitert die Ersatzlieferung, hat der Kunde das Recht zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung).
Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler, die durch unsachgemäße Behandlung oder Beschädigung seitens des Kunden verursacht wurden. Bei Sehilfen, die nach Angaben Dritter (z.B. von
Augenärzten oder dem Kunden selbst) angefertigt werden, erstreckt sich die Gewährleistung nur auf die vertragsmäßige Herstellung der Sehhilfe selbst und deren Anpassung. Für die Refraktion und die
Verträglichkeit der Sehhilfe kann keine Gewähr übernommen werden, sofern der Kunde trotz Hinweis des Augenoptikers auf etwaige fehlerhafte Angaben Dritter die Anfertigung nach diesen Angaben
wünscht.
8.2. Für Reparaturleistungen und andere Werksleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate nach Abnahme. Gewähr wird insoweit nur geleistet, wenn der Kunde offensichtliche Mängel innerhalb von
14 Werktagen nach Übergabe rügt. Erscheint die Nachbesserung nicht von vornherein als aussichtslos, so ist die Gewährleistung zunächst auf die Nachbesserung beschränkt. der Kunde hat nach dem
Fehlschlagen zweier Nachbesserungsversuche das Recht, Herabsetzung des Reperaturpreises zu verlangen oder den Vertrag rückgängig zu machen.
9. Haftung
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Augenoptiker RingOptik ist ausgeschlossen, sofern der Augenoptiker RingOptik nicht wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit ( auch seines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen) oder Fehlens zugesicherter Eigenschaften in Anspruch genommen wird und es sich nicht um eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) handelt und
ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde oder ein Fall des Verzuges oder
Unmöglichkeit vorliegt, die Haftung für Schäden begrenzt auf den dreifachen Wert der von dem Augenoptiker RingOptik zu erbringenden Leistung und auf solche Schäden, die vorhersehbar waren.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Soweit der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich Deutschland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt der Betriebssitz des Augenoptikers RingOptik als Gerichtsstand. Im Übrigen ist der Gerichtsstand und Erfüllungsort der Betriebssitz des
Augenoptikers RingOptik nur, sofern dies vereinbart werden kann.